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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SPL Golfe de Saint-Tropez Développement (Golfe de Saint-Tropez Entwicklung)

– Hauptsitz: 2 rue Blaise Pascal – Hôtel Communautaire – 83310 Cogolin

– Lokale öffentliche Gesellschaft, eingetragen im Register der Reise- und Aufenthaltsveranstalter bei Atout France unter der Nummer IM083110008 – Gesellschaftskapital: 122.512 €.

04.94.55.22.00

E-Mail-Adresse: groupe@visitgolfe.com / info@visitgolfe.com

– Siret: 389 339 581 000 24

– APE-Code 8413Z

  • Umsatzsteuer: FR 45 389 339 581
  • Finanzielle Garantie: APST – 89 rue de la Boétie 75008 Paris Cedex France

Telefon: 01.44.09.25.35

  • E-Mail-Adresse: info@apst.travel – Versicherung: AXA France IARD – 313 Terrasses de l’Arche – 9272276 Nanterre Cedex

Telefon: 01 40 50 60 70

E-Mail-Adresse: ServiceClientAXA@e.mail.axa.fr

Im Folgenden “SPL GSTD” genannt.

ARTIKEL 1 – ANWENDUNGSBEREICH

Die SPL GSTD kann als lokale Tourismusorganisation im allgemeinen Interesse die in Artikel L 211-1, I des Tourismusgesetzes genannten Geschäfte tätigen und unterstützen, wenn diese den Empfang von Touristen erleichtern oder die Aufenthaltsbedingungen in ihrem geografischen Tätigkeitsbereich verbessern.

Die SPL GSTD vermarktet eine Reihe von umfassenden Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen für Einzelpersonen oder Gruppen: Freizeit, Gastronomie, Unterkunft usw., die von Partneranbietern durchgeführt werden, um die territoriale Wirtschaft zu unterstützen.

Die Hauptmerkmale dieser Leistungen sind auf der Website der SPL GSTD unter folgender Adresse aufgeführt: www.visitgolfe-groupe.com

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der SPL GSTD einerseits und Personen, die als Verbraucher oder Nichtprofessionelle im Sinne des Verbrauchergesetzbuches oder als Reisende im Sinne des Tourismusgesetzbuches gelten und rechtsfähig sind (nachfolgend der/die ” Kunde (n)”), andererseits im Rahmen der Vermarktung dieser Leistungen durch die SPL STD über ihren Gruppenservice.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Vermarktung dieser Leistungen durch die SPL GSTD über ihren Gruppenservice an die Kunden fest.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Reisedienstleistung und die Pauschalreise sowie die damit verbundenen Reiseleistungen, wie in Artikel L. 211-2 III des Tourismusgesetzes definiert.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zwischen der SPL GSTD und ihren Kunden, die Leistungen über ihren Gruppenservice buchen, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, insbesondere derjenigen, die über andere als die im vorherigen Artikel definierten Vertriebs- und Vermarktungswege gelten.

Sie gelten nicht für die Erbringung von Leistungen, die direkt vom Kunden bei den verschiedenen Anbietern, die in den Broschüren oder auf der Website der SPL GSTD aufgeführt sind, gebucht werden.

Sie gelten ab dem 1. Januar 2025 und sind anwendbar, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden.

SPL GSTD behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Kaufs gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben gegebenenfalls Vorrang vor jeder anderen Version oder jedem anderen widersprüchlichen Dokument.

ARTIKEL 2 – BEWEISREGELN

Die elektronischen Verzeichnisse, die in den Computersystemen der SPL GSTD unter angemessenen Sicherheitsbedingungen aufbewahrt werden, gelten als Beweis für die Kommunikation, die Buchungen und die Zahlungen zwischen den Parteien. Die Archivierung der Buchungen und Rechnungen erfolgt auf einem zuverlässigen und dauerhaften Datenträger, der als Beweismittel vorgelegt werden kann.

ARTIKEL 3 – ENTSTEHUNG DES VERTRAGS

I. Vorvertragliche Informationen und Grundsätze :

Um einen Auftrag erteilen zu können, muss der Kunde volljährig sein und die volle Rechtsfähigkeit besitzen, sich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den bestellten Sonderbedingungen zu verpflichten.

Mit der Bestellung von Leistungen bei der Gruppenabteilung der SPL GSTD erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er diese Bedingungen erfüllt.

Vor jeder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er vor der Aufgabe seiner Bestellung und dem Abschluss des Vertrages die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle relevanten Informationen, die in den Artikeln L.111-1, L.221-5, R 211-4 bis R.211-11 des Verbrauchergesetzbuches und in Artikel L.211-8 des Tourismusgesetzbuches aufgeführt sind, in lesbarer und verständlicher Form erhalten hat.

Der Kunde bestätigt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags, dass er das Standardformular für die betreffende Leistung gemäß der Verordnung vom 1. März 2018 “zur Festlegung des Musterinformationsformulars für den Verkauf von Reisen und Aufenthalten” erhalten hat, die über den folgenden Link abgerufen werden können:

https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000036677144

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl der Leistungen und deren Eignung für seine Bedürfnisse, so dass die SPL GSTD in dieser Hinsicht nicht haftbar gemacht werden kann.

Die Bestellung wird vom Kunden nach Abschluss des Buchungsprozesses angenommen.

II. Vertragsdokumente:

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Programm des Veranstalters und der Umtauschschein stellen die Gesamtheit der Verpflichtungen der Parteien dar und regeln ausschließlich ihre Beziehung. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags akzeptiert der Kunde sie vorbehaltlos.

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Bestellung einer oder mehrerer von der SPL GSTD angebotenen Leistungen die uneingeschränkte und vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussetzt, die darüber hinaus im Anhang der dem Kunden übermittelten Buchung sowie auf der Website https://www.visitgolfe-groupe.com/fr/conditions-generales-de-vente einsehbar und abrufbar sind.

III. Modalitäten des Abschlusses des Kaufvertrags:

Die Zeichnungsbedingungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich bei der betreffenden Gruppe um eine “Freizeit”-Gruppe oder eine “Geschäftsreise”-Gruppe handelt.

1/ Modalitäten für den Abschluss eines Kaufvertrags für Freizeitgruppen :

  • Der Kunde sendet uns eine Angebotsanfrage per E-Mail oder durch Ausfüllen des Angebotsanfrageformulars auf unserer Website.
  • Wir schicken ihm ein Angebot
  • Wenn ihm das Angebot zusagt, senden wir ihm den Buchungsvertrag zu, den er unterschrieben und zusammen mit der Anzahlung von 50% zur Bestätigung an uns zurückschicken muss (Beispiel: Anlage 1).
  • Der Restbetrag ist 30 Tage vor der Buchung zu zahlen.
  • Sobald die Leistung bezahlt ist, senden wir dem Kunden die Buchungsbestätigung.
  • Wir sind ein Verkaufsvermittler für diese Dienstleistung.
  • Wenn der Kunde eine Rechnung von uns verlangt, leiten wir die Rechnung an unseren Dienstleister weiter, der die Rechnung im Namen des Kunden ausstellt.

2/ Modalitäten für den Abschluss eines Kaufvertrags für Geschäftsgruppen :

  • Der Kunde sendet uns eine Angebotsanfrage per E-Mail oder durch Ausfüllen des Angebotsanfrageformulars auf unserer Website.
  • Wir schicken ihm ein Angebot
  • Wenn das Angebot Ihren Vorstellungen entspricht, senden wir Ihnen den Kostenvoranschlag zu, den Sie uns unterschrieben und mit der Anzahlung von 50% zur Bestätigung zurücksenden müssen.
  • Der Restbetrag ist 30 Tage vor der Leistung zu zahlen.
  • Sobald die Leistung bezahlt ist, senden wir dem Kunden die Buchungsbestätigung.
  • Wir kaufen die Leistung von unseren Partnern und verkaufen sie an den Geschäftskunden weiter.
  • Die SPL stellt die Rechnung im Namen des Kunden aus, sobald die Dienstleistung abgeschlossen ist.

Der Kaufvertrag wird nach Unterzeichnung desselben mit einer Anzahlung von 50% des Gesamtpreises der bestellten Leistungen (oder Bestellschein für Körperschaften) innerhalb von 8 Werktagen verbindlich und endgültig.

ARTIKEL 5 – AUSHÄNDIGUNG DES VERTRAGS UND DER REISEDOKUMENTE

SPL GSTD stellt dem Kunden eine Kopie des Kaufvertrags auf einem dauerhaften Datenträger auf elektronischem Wege oder auf Papier per Post zur Verfügung, wenn der elektronische Weg nicht möglich ist. Der Kunde ist berechtigt, eine Papierkopie anzufordern, wenn der Vertrag in physischer und gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien abgeschlossen wurde.

Wenn der Kaufvertrag im Fernabsatz abgeschlossen wird, wird dem Kunden eine Kopie des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger auf elektronischem Wege oder, auf Wunsch des Kunden, auf einem Datenträger in Papierform auf dem Postweg zur Verfügung gestellt.

Der Kaufvertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Die Art der Zustellung aller Dokumente, die mit der Bestellung oder dem Kauf des Kunden verbunden sind, erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger in elektronischer Form (per E-Mail) oder auf Papier per Post (wenn die elektronische Form nicht möglich ist).

Der von SPL GSTD ausgestellte Gutschein gilt als Bestätigung. Der Kunde muss ihn daher ausdrucken und aufbewahren. Er wird bei seiner Ankunft am Ort des Aufenthalts oder der Leistungserbringung (oder in digitalem Format, wenn der Anbieter dem zugestimmt hat) dazu aufgefordert. Wenn der Kunde seine Reiseunterlagen nicht innerhalb von fünf Tagen vor der Abreise erhalten hat, obliegt es ihm, dies SPL GSTD mitzuteilen, damit sie ihm rechtzeitig erneut zugesandt werden können.

Diese Dokumente müssen unbedingt mit den Leistungen übereinstimmen, die im Rahmen des Kaufvertrags erwähnt und bezahlt wurden.

ARTIKEL 6 – PREISE UND GRATISANGEBOTE

Die Preise sind in Euro inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Zusätzliche lokale Steuern, die vor Ort zu zahlen sind, können von den lokalen Behörden auferlegt werden (Touristensteuer, Kurtaxe) und sind vom Kunden zusätzlich zu dem auf dem Gutschein angegebenen Preis zu zahlen.

Preisanpassung: Der Preis für die Leistung kann nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den Verkäufer aus folgenden Gründen nach oben oder unten angepasst werden:

  • Änderung des Preises für die Beförderung des Passagiers aufgrund einer Änderung der Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen, die für die Beförderung erforderlich sind,
  • Änderung von Steuern oder Gebühren, die von einem Dritten auf den Vertrag erhoben werden (Kurtaxe, Tourismussteuer, Landegebühr, Flughafensteuer, Mehrwertsteuer, Umweltsteuer…)
  • Änderungen der Wechselkurse in Bezug auf den Vertrag, falls zutreffend.

Die Änderung wird dem Kunden, der davon betroffen ist, mindestens 20 Tage vor Beginn der Leistung unaufgefordert mitgeteilt und begründet. Die Preise gelten für die bei der Buchung angegebene Anzahl von Personen.

Jede Änderung der angegebenen Personenzahl nach der Bestellung bedarf der vorherigen Zustimmung der SPL GSTD. Bei einer Änderung der Anzahl der Personen nach unten wird keine Preisminderung vorgenommen, es sei denn, SPL GSTD hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  1. Fall von Gruppen außerhalb von Paketangeboten :

Die Gruppenpreise werden für mindestens zehn zahlende Personen gewährt (die Mindestanzahl kann je nach Einrichtung und Anbieter variieren; in diesem Fall wird die SPL den Kunden über diese besonderen Bedingungen informieren). Bei einer geringeren Anzahl werden die Preise nicht mehr garantiert.

Bezüglich der kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson wendet die SPL GSTD die Politik der kostenlosen Mitnahme von Begleitpersonen an, die für jede angebotene Einrichtung gilt. Diese Politik wird in dem Angebot angegeben, das dem Kunden zugesandt wird. Sie unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.

  1. Fälle von Ausflugspaketen, die von SPL GSTD für Gruppen verkauft werden :

Die Preise für die Gruppenpakete werden für mindestens zehn zahlende Personen gewährt (sofern nicht anders vereinbart oder Pauschalpreis). Sie werden nicht mehr für eine geringere Anzahl garantiert.

Pro zwanzig (20) zahlenden Personen wird eine (1) kostenlose Begleitung gewährt (sofern der Anbieter der SPL GSTD keine anderslautenden Bestimmungen mitgeteilt hat).

ARTIKEL 8 – ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Es wird darauf hingewiesen, dass die SPL GSTD aufgrund der besonderen Vorschriften für Pauschalreiseprodukte, die von Reiseveranstaltern verkauft werden, berechtigt ist, den Betrag der Mehrwertsteuer in ihrer Rechnung an den Kunden für den Kauf von Leistungen, die in der Pauschalreise enthalten sind, nicht auszuweisen, wenn der Kunde selbst mehrwertsteuerpflichtig ist.

Für Buchungen von Paketprodukten vom Typ “Aktivitäten, Dienstleistungen und Tagespauschalen” :

Die Buchung ist gültig nach Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Buchungsvertrages und nach Erhalt der Anzahlung oder des Bestellscheins (im Falle von Körperschaften, die Ausgaben erst nach Inanspruchnahme der Leistung tätigen). Die geschätzte Teilnehmerzahl (+/- 10 Personen) muss vom Kunden spätestens 7 Werktage vor der Ankunft bestätigt werden, andernfalls werden die Leistungen an den Anbieter zurückgegeben. Die endgültige Teilnehmerzahl muss uns spätestens 3 Werktage vor der Ankunft mitgeteilt werden.

Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 50% oder ein Bestellschein als Nachweis der Verpflichtung erforderlich. Die Anzahlung muss innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt des Buchungsvertrages erfolgen, danach wird die Buchung als ungültig betrachtet.

Die Rechnungsstellung für die Leistungen erfolgt 30 Tage vor dem Besuch der Gruppe und basiert auf der Anzahl der Personen, die im Angebot angegeben sind, das mit seiner Unterzeichnung zum Vertrag wird. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt bei Erhalt der Rechnung. Im Rahmen eines Auftrags von einer öffentlichen Gebietskörperschaft kann die Rechnungsstellung gemäß den besonderen Bestimmungen und nach formeller Zustimmung der SPL GSTD leicht verzögert werden.

Für die Buchung von Einzelprodukten des Typs “Aktivität oder Dienstleistung” :

Die Buchung ist gültig nach Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Buchungsvertrages und nach Erhalt der Anzahlung. Die geschätzte Teilnehmerzahl (+/- 10 Personen) muss vom Kunden spätestens 30 Werktage vor der Ankunft bestätigt werden, andernfalls werden die Leistungen an den Anbieter zurückerstattet.

Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 50% zu leisten. Die Anzahlung muss innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt des Buchungsvertrages erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Buchung als hinfällig betrachtet.

Die Rechnungsstellung für die Leistungen erfolgt 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts und basiert auf der Anzahl der angemeldeten Personen, die auf dem Voucher angegeben ist.

Der Kunde, der den vollen Preis für die touristische Leistung nicht spätestens 30 Tage vor Beginn der touristischen Leistung bezahlt hat, kann als Stornierung seiner Buchung betrachtet werden und kann mit Stornierungsgebühren belastet werden, wie in Artikel 9 “ÄNDERUNG / STORNIERUNG” unten angegeben.

Die Bezahlung der bestellten Leistungen kann per Banküberweisung, per Kreditkarte (Carte Bleue nationale, Visa, MasterCard) per Telefon bei der SPL GSTD oder per Scheck an “SPL Golfe de Saint-Tropez Développement” erfolgen. Die Buchungsfrist muss mit dem verwendeten Zahlungsmittel übereinstimmen.

ARTIKEL 7 – AUSFÜHRUNG DER LEISTUNG

I. Die Dienstleistung wird an den Orten, zu den Daten und zu den Zeiten erbracht, die auf dem Vermittlungsschein angegeben sind, ohne die Möglichkeit einer stillschweigenden Verlängerung oder Erneuerung. Der Kunde kann sich unter keinen Umständen auf ein Recht auf Verbleib in den Räumlichkeiten nach Beendigung der Dienstleistung berufen. Für die ordnungsgemäße Erbringung bestimmter Leistungen muss der Kunde am angegebenen Tag und zur angegebenen Zeit erscheinen (oder den Anbieter direkt kontaktieren).

Die angegebenen Zeiten müssen eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf der Dienstleistung zu gewährleisten. Im Falle einer Verspätung und ohne Mitteilung des Kunden über seine Ankunftszeit kann die Aufrechterhaltung der gebuchten Leistungen nicht garantiert werden und hängt vom Wohlwollen des Anbieters ab. Falls der Anbieter nicht in der Lage ist, auf verspätete Kunden zu warten, kann dem Kunden eine Verschiebung der Aktivität angeboten werden.

Wenn kein Ersatztermin gefunden werden kann, ist allein der Kunde für seine Verspätung verantwortlich und es wird eine Gebühr in Höhe von 100% des Leistungspreises erhoben.

II. Es kann vorkommen, dass bestimmte von den Anbietern angebotene Aktivitäten gestrichen oder annulliert werden, insbesondere aus klimatischen Gründen, im Falle höherer Gewalt, außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände, wenn der Aufenthalt außerhalb der touristischen Saison gebucht wird oder wenn die für die Durchführung der Aktivität erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

III. Im Falle der Stornierung einer Aktivität aufgrund höherer Gewalt, außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände oder aufgrund des Verhaltens einer dritten Partei des Vertrages, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung, die auf die stornierte Aktivität beschränkt ist.

Die Stornierung einer beliebigen Aktivität aufgrund höherer Gewalt, außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände oder aufgrund des Verhaltens eines Dritten im Rahmen des Vertrages führt jedoch in keinem Fall zu einer zusätzlichen Entschädigung des Kunden durch die SPL GSTD.

Ebenso wenig ist die SPL GSTD verpflichtet, dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen, wenn eine vom Kunden außerhalb der Saison gebuchte Aktivität storniert wird.

In jedem Fall und unabhängig von der Ursache der Stornierung einer Aktivität, die in einem mit der SPL GSTD abgeschlossenen Verkaufsvertrag enthalten ist, wird die SPL GSTD den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren.

IV. Falls die SPL GSDT ihrer Verpflichtung zur Ausführung der im Kaufvertrag enthaltenen Leistungen zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht nachkommt, muss der Kunde die SPL GSTD so schnell wie möglich in der in Artikel 17 – “REKLAMATIONEN UND STREITIGKEITEN” der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Form darüber informieren.

Wenn SPL GSTD innerhalb von 72 Stunden ab dem Datum der Meldung keine vom Kunden akzeptierte Alternativlösung zur Behebung der gemeldeten Nichterfüllung gefunden hat, kann der Kunde den Vertrag gemäß den Bedingungen der Artikel L. 216-6, L. 216-7 und L. 216-8 des Verbrauchergesetzbuches auflösen.

So kann der Kunde der SPL GSTD die Auflösung des Vertrages per Einschreiben mit Rückschein oder schriftlich auf einem anderen dauerhaften Datenträger mitteilen, wenn der Gewerbetreibende, nachdem er ihn auf die gleiche Weise aufgefordert hat, die Dienstleistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu erbringen, dieser nicht innerhalb dieser Frist nachgekommen ist.

Der Vertrag gilt als aufgelöst, sobald SPL GSTD den Brief oder das Schriftstück, in dem sie über die Auflösung informiert wird, erhalten hat, es sei denn, der Gewerbetreibende hat in der Zwischenzeit seine Verpflichtungen erfüllt.

Der Kunde ist jedoch berechtigt, den Vertrag unverzüglich aufzulösen, wenn die GSTD die Erbringung der Dienstleistung verweigert oder ihre Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfüllt, wenn dieser Zeitpunkt oder diese Frist für den Kunden eine wesentliche Bedingung des Vertrages darstellt.

Diese wesentliche Bedingung ergibt sich aus den Umständen, die den Abschluss des Vertrages umgeben, oder aus einem ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Abschluss des Vertrages.

ARTIKEL 8 – ABTRETUNG DES VERTRAGS DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde kann seinen Vertrag an eine Person abtreten, die die gleichen Bedingungen wie er selbst erfüllt, um die Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist, in Anspruch nehmen zu können. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die SPL GSTD per Einschreiben mit Rückschein spätestens sieben Tage vor Beginn der Leistung über seine Entscheidung zu informieren. Die Abtretung des Vertrags erfolgt zum Selbstkostenpreis. Der Abtretende und der Zessionar haften gegenüber SPL GSTD gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restpreises sowie für eventuelle zusätzliche Kosten, die durch diese Abtretung entstehen.

ARTIKEL 9 – ÄNDERUNG / STORNIERUNG

I. Änderung oder Stornierung durch den Kunden

I.1 Modalitäten der Änderung oder Stornierung :

Alle Änderungen und Stornierungen seitens des Kunden müssen systematisch bei der SPL GSTD wie folgt vorgenommen werden:

Der Kunde, der alle oder einen Teil der gebuchten Aktivitäten/Leistungen ändern oder stornieren oder die Anzahl der Personen in der Gruppe ändern möchte, muss :

  • die SPL GSTD unverzüglich telefonisch unter der Nummer 04.94.55.22.00 zu kontaktieren;
  • die Stornierung per E-Mail an folgende Adresse bestätigen: groupe@visitgolfe.com oder per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse senden: SPL Golfe de Saint Tropez Développement, 2 rue Blaise Pascal – Hôtel Communautaire – 83310 Cogolin.

Das Datum für die Festlegung der Stornierungsfristen, die zu den nachstehend definierten Gebühren führen, ist:

  • Wenn die Stornierung per E-Mail erfolgte: das Datum der ursprünglichen Stornierungs-E-Mail;
  • wenn die Stornierung per Einschreiben mit Rückschein erfolgte: das Datum des Eingangs bei der SPL Golfe de Saint Tropez Développement.

Die Umbuchungsgebühren sind die gleichen wie die Stornierungsgebühren.

Achtung :

Nur der Hauptbucher, dessen Name auf dem Angebot angegeben ist, ist berechtigt, den Buchungsvertrag zu ändern oder zu stornieren.

Stornierungen, die direkt an die Reiseveranstalter oder Reiseleiter geschickt werden, gelten nicht als gültig und der gesamte Buchungspreis ist zu zahlen.

Alle Unterlagen, die durch einen Auftragsschein bestätigt werden (insbesondere im Fall von Körperschaften), sind für den Kunden verbindlich. In diesem Fall ist keine Anzahlung erforderlich, aber im Falle einer vollständigen Stornierung der Buchung durch den Kunden werden die folgenden Stornierungsgebühren fällig .

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung durch den Kunden wird die SPL GSTD dem Kunden von Rechts wegen eine Stornierungsgebühr berechnen, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen, die in den besonderen Vertragsbedingungen unter den unten genannten Bedingungen festgelegt ist.

I.2 Gebühren für Änderungen oder Stornierungen :

Im Falle einer Änderung oder Stornierung des Aufenthalts oder des Wohnseminars durch den Kunden nach dem Datum der Unterzeichnung des Buchungsvertrags, gleich welcher Art, wird eine Gebühr gemäß der nachstehenden Tabelle erhoben, die sich nach dem Datum richtet, an dem die Änderung/Stornierung rechtsgültig mitgeteilt wurde.

Die Kosten für alle Arten von Gruppenreisen oder Seminaren werden im Falle einer Stornierung durch den Kunden, die der SPL GSTD nach dem Datum der Unterzeichnung des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags ordnungsgemäß mitgeteilt wird, in Rechnung gestellt:

  • bis zu 91 Tage vor Beginn der Leistungen werden 50% des Gesamtbetrages der Leistungen einbehalten.
  • zwischen 90 Tagen vor und 31 Tagen nach dem Datum des Leistungsbeginns: 90% des Gesamtpreises der Leistungen, die Gegenstand des abgeschlossenen Vertrags sind
  • 30 Tage oder weniger vor dem Datum der gebuchten Leistungen:100% des Preises der Leistungen, die Gegenstand des Vertrags sind.

Bei Verspätung oder Nichterscheinen des Kunden wird keine Rückerstattung vorgenommen.

Im Falle eines Abbruchs der touristischen Leistung durch den Kunden vor dem vereinbarten Termin aus irgendeinem Grund (einschließlich Streik, medizinischem Rücktransport…) erfolgt keine Rückerstattung seitens der SPL GSTD.

Bei Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistungen ohne vorherige Stornierung erfolgt keine Rückerstattung.

Es wird davon ausgegangen, dass die einbehaltenen Beträge an die jeweiligen Anbieter zurückerstattet werden.

Im Falle einer teilweisen Stornierung (Erhöhung oder Verringerung der Anzahl der Personen) kann die Gewährung von Gratisleistungen geändert werden.

Alle Leistungen, die nicht in der bestellten Pauschale enthalten sind, müssen vom Kunden vor Ort bezahlt werden.

Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung von SPL GSTD den Ablauf seiner Leistungen nicht ändern. Die Kosten für nicht akzeptierte Änderungen gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Bei Nichtinanspruchnahme werden die Gutscheine nicht zurückerstattet.

II. Änderung durch SPL GSTD

Wenn SPL GSTD vor dem vorgesehenen Datum des Leistungsbeginns gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Bestandteile des Buchungsvertrags vorzunehmen, kann der Kunde, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, und nachdem er von SPL GSTD in geeigneter Weise darüber informiert wurde, folgende Rechte geltend machen:

  • oder die von SPL GSTD vorgeschlagene Änderung oder den Ersatz der Leistungen akzeptieren, wobei ein neuer Vertrag mit den vorgenommenen Änderungen von den Parteien unterzeichnet wird. Wenn die Ersatzleistung billiger ist als die bestellte Leistung, wird dem Kunden der zu viel gezahlte Betrag nach der Leistung zurückerstattet.
  • oder den Vertrag kündigen und eine sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge ohne Strafzahlungen erhalten.

III. Stornierung durch die SPL GSTD

III.1 Wenn die SPL GSTD vor Beginn der bestellten Leistung(en) die Leistung storniert, muss sie den Kunden per E-Mail darüber informieren und sich durch eine Rückmail vergewissern, dass der Kunde dies zur Kenntnis genommen hat.

Diese Information erfolgt innerhalb einer Frist von :

  • für Aktivitäten / Aufenthalte von mehr als 48 Stunden und weniger als 6 Tagen: 7 Tage vor Beginn der Leistungen
  • für Aktivitäten/Aufenthalte mit einer Dauer von 2 Tagen oder weniger: 48 Stunden vor dem Beginn der Leistungen.

Wenn die Stornierung der bestellten Leistung(en) aufgrund außergewöhnlicher und für SPL GSTD unvermeidbarer Umstände erfolgt, muss SPL GSTD den Kunden abweichend vom obigen Absatz so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Leistungen, darüber informieren.

III.2 Im Falle einer Stornierung der bestellten Leistung(en) durch die SPL GSTD werden dem Kunden, ohne Vorgriff auf Schadenersatzansprüche, die bereits gezahlten Beträge unverzüglich und ohne Vertragsstrafe zurückerstattet.

Wenn die vertraglich vereinbarte Leistung aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände nicht erbracht werden kann, werden dem Kunden die gezahlten Beträge unverzüglich und ohne Vertragsstrafe zurückerstattet, wobei jedoch keine weitere Entschädigung durch die SPL GSTD fällig wird.

Diese Bestimmungen gelten, sofern keine bessere, gütliche Einigung zwischen SPL GSTD und dem Kunden erzielt wurde, wonach der Kunde eine oder mehrere von SPL GSTD vorgeschlagene Ersatzleistung(en) akzeptiert.

III.3 In Bezug auf bestimmte Arten von Leistungen, die eine Mindestanzahl von Teilnehmern erfordern, um durchgeführt werden zu können (sog. gruppierte Einzelleistungen):

Eine unzureichende Teilnehmerzahl kann ein gültiger Grund für die Stornierung bestimmter Leistungen sein. In diesem Fall muss SPL GSTD den Kunden mindestens 21 Tage vor der Abreise oder vor dem im Vertrag festgelegten Datum benachrichtigen und erstattet die Gesamtheit der entsprechenden gezahlten Beträge zurück, schuldet dem Kunden jedoch keine zusätzliche Entschädigung.

ARTIKEL 10 – WIDERRUFSRECHT

Artikel L 221-28 des Verbrauchergesetzbuches bestimmt, dass das Widerrufsrecht nicht ausgeübt werden kann bei Verträgen über die Erbringung von Unterkunftsdienstleistungen, außer Wohnunterkünften, Transportdienstleistungen, Autovermietung, Gastronomie oder Freizeitaktivitäten, die an einem bestimmten Datum oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden sollen.

Die SPL GSTD beruft sich auf das fehlende Widerrufsrecht und weist darauf hin, dass der Kunde für alle Leistungen, die in den Anwendungsbereich von Artikel L 221-28 des Verbraucherschutzgesetzes fallen, kein Widerrufsrecht haben wird.

ARTIKEL 11 – HAFTUNG VON SPL SPL GSTD

I. Gemäß Artikel L. 211-16 I des Tourismusgesetzes ist die SPL GSTD von Rechts wegen verantwortlich für die Reisedienstleistungen und Pauschalreisen, die entwickelt und verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

In Übereinstimmung mit Artikel L.211-3 des Tourismusgesetzes wird jedoch darauf hingewiesen, dass :

Wenn der Kunde, nachdem er eine Reiseleistung gewählt und bezahlt hat, während desselben Besuchs oder Kontakts mit SPL GSTD weitere Reiseleistungen für seine Reise oder seinen Ferienaufenthalt bucht, sind die Reiseleistungen Teil einer verbundenen Reiseleistung.

In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rechte, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten und die sich aus der Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen und dem Tourismusgesetz ergeben, da jeder Dienstleister allein für die ordnungsgemäße vertragliche Erfüllung seiner Dienstleistung verantwortlich ist.

Auch bei verbundenen Leistungen genießt der Kunde einen Insolvenzschutz gemäß Artikel L.211-8 des Tourismusgesetzes, da SPL GSTD, wie vom Recht der Europäischen Union gefordert, über eine finanzielle Garantie verfügt, die die Rückzahlung der Beträge abdeckt, die der Kunde an sie für Leistungen gezahlt hat, die aufgrund ihrer Insolvenz nicht erbracht wurden.

Die SPL GSTD hat einen Insolvenzschutz bei der Association Professionnelle de Solidarité du Tourisme (APST), 87-89 rue de la Boétie – 75008 Paris Frankreich, abgeschlossen. Der Kunde kann sich mit dieser Organisation in Verbindung setzen, wenn ihm die Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von SPL GSTD verweigert werden.

Dieser Schutz vor Insolvenz gilt jedoch nicht für Verträge mit anderen Parteien als der SPL GSTD, die trotz der Insolvenz der SPL GSTD erfüllt werden können].

II. Die SPL GST kann nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der bestellten Leistungen haftbar gemacht werden, wenn diese vollständige oder teilweise Nichterfüllung dem Kunden, einem Dritten, der nicht an der Erbringung der Leistungen beteiligt ist, außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen oder höherer Gewalt, außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen oder dem Kunden zuzuschreiben ist.

In jedem Fall ist die Höhe des Schadenersatzes, den die SPL GSTD dem Kunden aus welchem Grund auch immer zahlen könnte, auf das Dreifache des Gesamtpreises der Leistungen vor Steuern begrenzt, mit Ausnahme von Personenschäden und Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig gemäß Artikel L. 211-17, IV, des Tourismusgesetzes verursacht wurden.

Die SPL GSTD kann in keinem Fall haftbar gemacht werden, wenn diese Verträge von Dritten oder zu anderen als touristischen Zwecken genutzt werden.

ARTIKEL 12 – HÖHERE GEWALT

Die Parteien können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer ihrer hierin beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Als höhere Gewalt gelten alle unwiderstehlichen Tatsachen oder Umstände, die außerhalb der Parteien liegen, unvorhersehbar, unvermeidbar, außerhalb der bestellten Leistungen, die außerhalb des Willens der Parteien liegen und die von den Parteien trotz aller vernünftigerweise möglichen Anstrengungen nicht verhindert werden können.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Blockierung der Transport- oder Versorgungsmittel, Erdbeben, Feuer, Sturm, Überschwemmungen, Blitzschlag, Ausfall der Telekommunikationsnetze oder Schwierigkeiten, die den externen Telekommunikationsnetzen der Kunden eigen sind. Die Parteien werden sich zusammensetzen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu prüfen und die Bedingungen zu vereinbaren, unter denen die Erfüllung des Vertrags fortgesetzt werden kann.

Jeder Fall höherer Gewalt, der die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter normalen Bedingungen verhindert, stellt einen Fall höherer Gewalt dar, der sie von ihrer Haftung befreit und zu ihrer Aussetzung führt. Die Partei, die sich auf die oben genannten Umstände beruft, hat die andere Partei unverzüglich über deren Eintritt und Wegfall zu unterrichten.

Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, kann der Leistungsvertrag zwischen der SPL GSTD und dem Kunden von der am schnellsten handelnden Partei gekündigt werden.

Im Falle einer Kündigung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt wird der nicht realisierte Teil des Aufenthaltes oder der vorgesehenen Leistungen dem Kunden sofort zurückerstattet, ohne dass ihm aus irgendeinem Grund von der SPL GSTD eine zusätzliche Entschädigung zusteht.

ARTIKEL 13 – VERSICHERUNGEN / GARANTIEN

Die SPL GSTD hat eine Haftpflichtversicherung bei dem Versicherer: AXA France IARD 313 Terrasses de l’Arche – 9272276 Nanterre Cedex und eine finanzielle Garantie bei der Association Professionnelle de Solidarité du Tourisme – 15, Avenue Carnot – 75017 Paris abgeschlossen, um die Folgen der beruflichen Haftpflicht zu decken, die ihr in ihrer Eigenschaft als lokale Tourismusorganisation, die zur Vermarktung von Produkten berechtigt ist, entstehen könnten.

Für den Komfort und die Sicherheit des Kunden empfiehlt die SPL GSTD dem Kunden, eine angemessene Reiserücktrittsversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl abzuschließen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist freiwillig.

ARTIKEL 14 – INFORMATIK UND FREIHEITEN

Jede Bestellung von Leistungen, seien es Aktivitäten oder Aufenthalte, wird registriert und ist für den Kunden auf Anfrage unter der folgenden Adresse zugänglich:

Diese persönlichen Daten werden auf der Grundlage Ihrer Zustimmung und unseres Vertragsverhältnisses erhoben.

Der Zweck der Verarbeitung der gesammelten persönlichen Daten entspricht den Verpflichtungen im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen (Kundenverwaltung, technische Funktionalitäten der Website, Betrieb der Dienstleistungen der Website (insbesondere das Online-Reservierungsformular), Marktforschung…).

Bestimmte persönliche Daten können für Dienstleistungen gesammelt werden, die von Partnern, Subunternehmern und Dienstleistern der SPL GSTD erbracht werden. Die Liste dieser Subunternehmer und Dienstleister kann den betroffenen Personen auf einfache Anfrage per E-Mail an info@visitgolfe.com mitgeteilt werden.

Die gesammelten persönlichen Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung aufbewahrt.

Alle Informationen über die Erhebung und Speicherung der persönlichen Daten der Kunden werden methodisch in einem Register aufbewahrt, das den Nachweis ermöglicht, dass die Einrichtung SPL GSTD die Bestimmungen des Gesetzes vom Januar 1978 und der DSGVO einhält und die ihr übertragenen Verantwortlichkeiten in diesem Bereich voll und ganz wahrnimmt. Das Register wird auf dem neuesten Stand gehalten und berücksichtigt alle Änderungen, die bei der Verarbeitung auftreten. Die Informationen über den Kunden sind für SPL GSTD bestimmt, die sich verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über Informatik und Freiheiten (Artikel 27 des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978) einzuhalten. SPL GSTD beschränkt den Zugang zu den persönlichen Daten des Kunden ausschließlich auf befugte Mitarbeiter, die einer angemessenen Geheimhaltungspflicht unterliegen und deren Kontakt mit diesen persönlichen Daten im Rahmen ihrer Aufgaben gerechtfertigt ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten an die Dienstleister weitergegeben werden, die mit der Ausführung der Leistung gemäß dem Vertrag zwischen ihm und SPL GSTD beauftragt sind.

Gemäß dem Gesetz 78-17 “Informatique et Libertés” vom 6. Januar 1978 in der geänderten Fassung hat der Kunde das Recht auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch zu den verarbeiteten persönlichen Daten, die ihn betreffen.

Der Kunde kann auch die Verarbeitung verweigern, eine Einschränkung der Verarbeitung beantragen oder die Löschung (im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen) der personenbezogenen Daten beantragen.

Diese Rechte können durch eine einfache schriftliche Anfrage an die folgende E-Mail-Adresse ausgeübt werden: info@visitgolfe.com, wobei der Anfrage eine Kopie des Identitätsnachweises beizufügen ist.

Der Kunde kann jederzeit eine Beschwerde bei der CNIL gemäß den auf deren Website(https://www.cnil/fr) angegebenen Modalitäten einreichen.

ARTIKEL 15 – HILFE FÜR DEN REISENDEN

SPL GSTD ist für die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich. Sollte der Kunde in diesem Zusammenhang mit Schwierigkeiten konfrontiert werden, wird SPL GSTD so schnell wie möglich eine den Umständen des Falles angemessene Hilfe leisten.

SPL GSTD ist berechtigt, einen angemessenen Preis für diese Hilfe in Rechnung zu stellen, wenn die Schwierigkeiten vom Reisenden absichtlich oder fahrlässig verursacht wurden. Der in Rechnung gestellte Preis darf die tatsächlichen Kosten, die dem Veranstalter oder Vermittler entstanden sind, nicht übersteigen.

Artikel 16 – Zugänglichkeit

Trotz all unserer Bemühungen sind einige Leistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugänglich, insbesondere einige Wanderleistungen, einige Besichtigungsorte, deren Konfiguration keine spezielle Einrichtung für den Empfang von Personen mit eingeschränkter Mobilität zulässt.

ARTIKEL 17 – REKLAMATIONEN UND STREITIGKEITEN

I. Modalitäten der Bearbeitung von Beschwerden

Im Falle der Feststellung einer Nichtkonformität der erbrachten Leistungen und generell jeder festgestellten Nichterfüllung des Vertrages muss der Kunde so schnell wie möglich eine Beschwerde bei der SPL GSTD per E-Mail an groupe@visitgolfe.com oder per Einschreiben an die folgende Adresse einreichen:

SPL Golfe de Saint-Tropez Développement (Golfe de Saint-Tropez Entwicklung)

2 rue Blaise Pascal, Hôtel Communautaire, 83310 Cogolin

Wenn der Kunde nicht zufrieden gestellt wird, muss er bei der Gruppenabteilung des SPL GSTD(groupe@visitgolfe.com) eine Bescheinigung über die nicht erbrachten Leistungen beantragen.

Leistungen, die nicht vor der Abreise storniert und vom Reisenden nicht in Anspruch genommen wurden, können ohne schriftliche Zustimmung des betreffenden Anbieters nicht erstattet werden.

In jedem Fall muss jede Mängelrüge an SPL GSTD entweder per E-Mail groupe@visitgolfe.com oder per Einschreiben mit Rückschein(SPL Golfe de Saint-Tropez Développement 2 rue Blaise Pascal, Hôtel Communautaire, 83310 Cogolin) mit allen Originalbelegen (Bescheinigung über nicht erbrachte Leistungen, Bescheinigung über vorzeitige Abreise, Rechnungen usw.) spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum, an dem die im Kaufvertrag vorgesehenen Leistungen beendet wurden, übermittelt werden.

Andernfalls wird keine Beschwerde von der SPL GSTD zugelassen.

Im Falle einer Beschwerde wendet sich der Kunde an SPL GSTD, um eine gütliche Einigung zu erzielen.

II. Inanspruchnahme der Schlichtung oder einer anderen Methode zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten

Der Kunde wird von der SPL GSTD über die Möglichkeit informiert, im Falle einer Streitigkeit in Bezug auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein konventionelles Mediationsverfahren oder eine andere alternative Methode zur Beilegung von Streitigkeiten (Schlichtung…) unter den Bedingungen des Titels I des Buches VI des Verbrauchergesetzbuches in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie sich an die SPL GSTD gewandt haben und innerhalb von 60 Tagen keine schlüssige Antwort erhalten haben oder die Antwort als unzureichend erachtet wird, können Sie sich an den Ombudsmann für Tourismus und Reisen unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder auf seiner Website wenden. Dort können Sie auch nachlesen, wie Sie eine Beschwerde einreichen können.

Ombudsmann für Tourismus und Reisen unter: https://www.mtv.travel/ oder an MTV Mediation tourisme voyage, BP 80 303 – 75 823 Paris Cedex 17.

Falls die Dienstleistung online gekauft wurde, hat der Kunde gemäß Artikel 14.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 auch die Möglichkeit, auf der folgenden Website eine Beschwerde einzureichen und eine Stelle zur Beilegung von Streitigkeiten auszuwählen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=FR.

III. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit im Falle eines Rechtsstreits

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht und den europäischen Verordnungen und Richtlinien sowie den internationalen Übereinkommen, die zwingend auf dem Gebiet der Pauschalreisen und der damit verbundenen Leistungen anzuwenden sind, ohne dass dadurch die eventuell anwendbaren zwingenden Schutzbestimmungen des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, beeinträchtigt werden.

Die zuständigen Gerichte sind die in den Artikeln 42 ff. des Zivilgesetzbuches und, wenn der Kunde im Ausland ansässig ist, in den europäischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen über den Gerichtsstand benannten Gerichte.

ARTIKEL 18 – WIDERSPRUCHSLISTE GEGEN TELEFONANRUFE

Gemäß Artikel L.223-2 des Verbraucherschutzgesetzes kann sich ein Verbraucher, der nicht telefonisch beworben werden möchte, kostenlos in eine Liste eintragen lassen, die sich gegen Telefonwerbung ausspricht. Diese Liste ist über folgende Website zugänglich: www.bloctel.gouv.fr.


+33 (0)4 94 55 23 34
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